Personenqualifikation
Bisher konnte jeder, der eine Infrarotkamera besitzt, ohne den Nachweis der Sach- und Fachkunde, auf dem Gebiet der Elektrotechnik hier tätig werden. Nun endlich wird in dieser Norm u.a. die Personenqualifikation und was genau so wichtig ist, die Geräteanforderungen festgeschrieben.Das Prüfpersonal muss hinreichende Kenntnisse sowohl über elektrische Anlagen als auch über Thermografie, einschließlich der Bewertung von thermografischen Befunden in elektrischen Anlagen besitzen. Das bedeutet, dass hinreichende Kenntnisse für selbstständiges Arbeiten in elektrischen Anlagen muss nach DIN VDE 1000-10 durch die Qualifikation als Elektrofachkraft nachgewiesen werden. Kenntnisse und Fertigkeiten in der Elektrothermografie müssen durch eine Zertifizierung nachgewiesen werden. Als Nachweis kann die Zertifizierung nach DIN 54162 oder vergleichbar dienen (Die Zertifizierungsstelle kann für die Ausstellung der Zertifikate andere Zertifizierungen, zum Beispiel nach DIN EN 473 oder nach VdS 2859 heranziehen).
Anforderungen an Prüfgeräte
Temperatur – Messbereich | - 20 °C bis + 300 °C |
Arbeitstemperatur | - 15 °C bis + 45 °C |
Schutzart | IP 54 |
Spektralbereich | MW oder LW |
Kleinste zu erfassende Objektgröße (realer Messfleck) bei: |
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NS Anlagen | maximal 3 mm |
MS Anlagen | 1,5 mm pro Meter Objektabstand (Weitwinkel- und Teleobjektive sind Aufgabenbezogen zu verwenden) |
Rauschen, thermische Auflösung | NETD 0,2 K bei 30 °C |
Messunsicherheit | 2 K oder 2 % vom abgelesenen Wert, Maßgebend ist der höhere Wert |
Einstellbare Messparameter | Emissionsgrad, Hintergrundtemperatur |
Messfunktion | Messpunkt |
Dokumentation | Infrarot – Aufnahmen mit radimetrischen Daten |
Geforderte Hilfsmittel
Die vollständige Untersuchung und Fehlerbeurteilung elektrischer Anlagen umfasst neben der Thermografie weitere Prüf- und Messgeräte:- Stromzangen
- Multimeter
- Feuchtigkeitsmessgerät
- Anemometer
- Thermometer
- Multimeter
- Digitalkamera
Mit der Norm DIN 54191 wird die Thermografie elektrischer Anlagen nun zu einer anerkannten, vorgeschriebenen Untersuchung. Was bedeutet das für den Unternehmer? Mit der Neuordnung der Prüfungsanforderungen nach BGV A3 unter der BetrSichV und den dort beschriebenen Konsequenzen ist als die Unterlassung dieser Untersuchungen ein Strafrechtsbestand.
Wir von BL Automation arbeiten im Interesse unserer Kunden ab sofort nach der DIN 54191. Damit erhalten unsere Kunden die Untersuchung ihrer elektrischen Anlagen nicht nur auf gewohnt hohen Niveau sondern auch immer auf der Grundlage der aktuellen Normenlage.
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